Christian Albrecht
Energieberater des BAFA
Rockwool qualifizierter Thermograf
gepr. Bausachverständiger für Baumängel und Bauschäden (bib)
Fachgebiet Feuchte- und Schimmelschäden in Gebäuden
Kennen Sie den Energiebedarf Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses?
Mit
Einführung der Energieeinsparverordnung (ENEV 2007) wurde erstmals die
Erstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude festgelegt.
Bei Neubauten ist dieser bereits seit 2002 Pflicht.
Ziel war es, verbindliche und vergleichbare Aussagen zur energetischen
Beschaffenheit des Gebäudes festzuschreiben und damit
Gebäudeeigentümern Möglichkeiten der energetischen Ertüchtigung Ihrer
Immobilie aufzuzeigen und die ständig steigenden Energiekosten in den
kommenden Jahren moderat zu halten.
Besonders Eigentümer von Mietobjekten sollten so die Möglichkeit haben,
ihre Gebäude energetisch abschätzen und modernisieren zu können und
damit weiterhin atraktiven Wohnraum zur Verfügung zu stellen
Für
Gebäude bis einschließlich Baujahr 1965 sind entsprechende Ausweise bis
spätestens 30.06.2008 zu erstellen, alle anderen sind ab 01.01.2009
potentiellen Mietern und Käufern auf Verlangen vorzulegen. Neumieter
sollten sich diesen auch zeigen lassen, denn mittlerweile werden die
Heiz- und Energiekosten als "zweite Miete" bezeichnet.
Wer als
Vermieter bzw. Verkäufer keinen Ausweis vorlegen kann, diesen nicht
vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, handelt bereits
seit Einführung der EnEV 2007 ordnungswidrig.
Mit Inkrafttreten der ENEV 2014 sind Makler verpflichtet, künftigen
Kaufinteressenten einen Energieausweis vorzulegen bzw. die
energetischen Kennwerte in den Immobilienanzeigen anzugeben.
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Seite 1 mit Objektdaten und wahlweise Objektfoto |
Seite 2 erfasst die Verbrauchsdaten der mindestens letzte 3 Jahre |
Seite 3: Hier erfolgt die Einstufung des Gebäudes anhand der Verbrauchsdaten mit Hilfe einer Farbskala
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Seite 4 enthält rechtliche Hinweise |
auf der 5. Seite sollten Maßnahmen zur energetischen Sanierung vermerkt sein |
Der Energieausweis informiert Mieter und Eigentümer von (Wohn-) Gebäuden über die energetische Qualität eines Gebäudes.
Mit Hilfe einer Farbskala (von grün nach rot) wird ein Gebäude
energtisch klassifiziert und dargestellt, wieviel Energie man für die
Heizung und Warmwasserbereitung benötigt.
Die beiliegenden Modernisierungsempfehlungen enthalten individuelle
Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen, mit denen die Energiebilanz des
Gebäudes dauerhaft verbessert werden kann.
Wer eine Wohnung bzw. ein Haus kaufen, mieten oder pachten möchte, kann
so Immobilien miteinander vergleichen und die tendenziell anfallenden
Nebenkosten abschätzen.
Der Gesetzgeber lässt für die Erstellung von Energieausweisen zwei Möglichkeiten zu:
a) den verbrauchsorientierten Energieausweis
Beim Verbrauchsausweis wird der Energiebedarf über einen Pfeil dargestellt.
Der hier ermittelte Energieverbrauchskennwert wird über den
Energieverbrauch der jeweiligen Nutzer für Heizung und
Warmwasserbereitung über einen zusammenhängenden Zeitraum von
mindestens 3 Jahren ermittelt und anschließend mit Hilfe eines
standortbezogenen Klimafaktors bereinigt.
Extreme Witterungseinflüsse wie besonders harte oder milde Winter
werden so bei der Beurteilung des Gebäudes ausgeglichen.
Eine Aussage zum Sanierungzustand des Gebäudes ist nicht möglich.
Der verbrauchsorientierte Ausweis ist nach derzeit gültiger Energieeinsparverordnung (ENEV 2014) für Gebäude ab 5 Wohneinheiten zulässig.
b) den bedarfsorientierten Energieausweis
Beim Bedarfsausweis wird der Primärenergiebedarf ebenfalls durch einen Pfeil dargestellt.
Ein zweiter zeigt den Endenergiebedarf des Gebäudes.
Bedarfsgerechte Ausweise werden unter Zugrundelegung eines weitestgehend genormten Nutzerverhaltens erstellt.
Hier spielt das tatsächlich vorhandene Verhalten der Nutzer keine grundlegende Rolle.
Entscheidend ist hier der vorhandene energetische Zustand des Gebäudes.
Sind beispielsweise bereits eine neue Heizung eingebaut, Fassade und
oberste Geschoßdecken sowie Kellerdecken gedämmt, sollte sich auch bei
größeren Objekten für einen Bedarfsausweis entschieden werden.
Eigentümer
von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Besitzer von Immobilien bis
einschließlich 4 Wohneinheiten sind verpflichtet, einen Bedarfsausweis
ausstellen zu lassen.
Vorteile gegenüber dem Verbrauchsausweis:
1. Der erstellte Ausweis zeigt die tatsächliche energetische Beschaffenheit des Gebäudes
2. Hier vorgeschlagene Modernisierungen können über Fördermittel realisiert werden.
Nachteil:
Erfahrungsgemäß
schneiden bei identischen Objekten bedarfsorientierte Ausweise
schlechter ab, weil viele Wohnungen nur unzureichend beheizt werden.
Durch ledigliches Zugrundelegen der Verbrauchsdaten sind verbrauchsbasierte Energieausweise kostengünstiger auszustellen.
Dies haben clevere Vermieter im Vorfeld erkannt und präsentieren ihren Mietinteressenten diese Ausweise.
Beide Ausweise sind 10 Jahre gültig.
Sofern während dieser Zeit energetische Maßnahmen am Gebäude durchgeführt werden, ist ein neuer Ausweis auszustellen.
Ein
Energieausweis für Ein- und Zweifamilienhäuser ist am kostengünstigsten
im Rahmen einer (durch das BAFA geförderten) Vor- Ort- Beratung zu
erstellen.
Es erfolgt auch hier eine ausführliche Objektbegehung mit Aufnahme des derzeitigen energetischen Zustandes der Immobilie.
Zusätzlich ist Einblick in die entsprechenden Unterlagen der Immobilie zu ermöglichen.
Weiterhin werden dem Besitzer (kostengünstige) Modernisierungsmaßnahmen vorgeschlagen.
Entscheidend sind hier die Zugänglichkeit des Gebäudes sowie die bereit gestellten Bauunterlagen.
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